Regionales
Beratungs- und Förderzentrum
Förderschwerpunkt Sprache
Schüler:innen mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Sprachheilförderung (SPR) werden nach den Zielsetzungen der allgemeinen Schule unterrichtet.
Ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Sprachheilförderung kommt für Schüler:innen in Betracht, wenn die umfassende, lang andauernde Sprachbeeinträchtigung und die Beeinträchtigung der Lernentwicklung sich so stark auf das schulische Lernen auswirken, dass der oder die Schüler:in im Bildungsgang der allgemeinen Schule ihr oder sein Leistungspotenzial nicht umsetzen kann.
Copyright © Alle Rechte vorbehalten.