Regionales
Beratungs- und Förderzentrum
Förderschwerpunkt Sprache
Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Sprachheilförderung (SPR) werden nach den Zielsetzungen der allgemeinen Schule unterrichtet.
Ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Sprachheilförderung kommt für Schülerinnen und Schüler in Betracht, wenn die umfassende, lang andauernde Sprachbeeinträchtigung und die Beeinträchtigung der Lernentwicklung sich so stark auf das schulische Lernen auswirken, dass die Schülerin oder der Schüler im Bildungsgang der allgemeinen Schule ihr oder sein Leistungspotenzial nicht umsetzen kann.
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