Förderschwerpunkt EMS

Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung


Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förder­schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (EMS) werden nach den Zielsetzungen der allgemeinen Schule unterrichtet.

Ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung kommt für Schülerinnen und Schüler in Betracht, wenn die umfassende, lang andauernde Störung der emotionalen und sozialen Entwicklung und die Beeinträchtigung der Lernentwicklung sich so stark auf das schulische Lernen auswirken, dass die Schülerin oder der Schüler im Bildungsgang der allgemeinen Schule sein oder ihr Leistungspotenzial nicht umsetzen kann.

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