Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Förderschwerpunkt geistige Entwicklung


Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (GE) werden nach einem eigenen Bildungsgang unterrichtet, der von der Zielsetzung der allgemeinen Schule abweicht.

Ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Bildungsgang GE ist für Schülerinnen und Schüler gegeben, wenn eine umfassende Beeinträchtigung der Intelligenzentwicklung und eine umfassende, lang andauernde Beeinträchtigung der sozial-adaptiven Kompetenzen sich stark auf die Lernentwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit der Schülerin oder des Schülers in der Gesellschaft auswirkt. 

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