Regionales
Beratungs- und Förderzentrum
Kurzüberblick – Sprachheilpädagogischer Unterricht
Definition (vgl.: Reber/ Schönauer-Schneider S.14)
Sprachheilpädagogischer Unterricht umfasst
Bildungsgang
Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Sprachheilförderung werden entsprechend der Zielsetzungen der allgemeinen Schule (Bildungsgang Hauptschule/Realschule/Gymnasium) beschult (vgl. HSchG § 50 Abs. 1).
Folglich sind die im Bildungsgang geforderten inhaltlichen Anforderungen an die betreffenden Schülerinnen und Schüler zu richten. Eine Differenzierung findet jedoch auf der sprachlichen Ebene statt.
Zielgruppe (vgl.: Reber/ Schönauer-Schneider S.16)
Ziel: Folgeerscheinungen wie Schriftspracherwerbsstörungen, geringer Wortschart, abfallende schulische Leistungen, etc. präventiv
verhindern
2. Kinder mit Sprachbehinderungen:
Ziel: Lernschwierigkeiten und Störverhalten entgegenwirken, Schriftspracherwerbsstörungen abwenden.
Quelle: K. Reber; W. Schönauer-Schneider (2022): Bausteine sprachheilpädagogischen Unterrichts. Verlag Reinhardt Ernst.
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