Sprachheilpädagogischer Unterricht

Kurzüberblick – Sprachheilpädagogischer Unterricht


Definition (vgl.: Reber/ Schönauer-Schneider S.14)


Sprachheilpädagogischer Unterricht umfasst

  • auf Basis einer sprachlichen Förderdiagnostik organisierten Unterricht,
  • um eine Schülerin oder einen Schüler mit eingeschränkter sprachlicher Handlungsfähigkeit,
  • mit dem Ziel der Prävention, Überwindung bzw. Besserung und Kompensation sprachlicher Defizite zu unterstützen.

 

Bildungsgang


Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Sprachheilförderung werden entsprechend der Zielsetzungen der allgemeinen Schule (Bildungsgang Hauptschule/Realschule/Gymnasium) beschult (vgl. HSchG § 50 Abs. 1).

Folglich sind die im Bildungsgang geforderten inhaltlichen Anforderungen an die betreffenden Schülerinnen und Schüler zu richten. Eine Differenzierung findet jedoch auf der sprachlichen Ebene statt.

 

Zielgruppe (vgl.: Reber/ Schönauer-Schneider S.16)

 

  1. Kinder mit Risikofaktoren im Bereich Sprache:


      Ziel: Folgeerscheinungen wie Schriftspracherwerbsstörungen, geringer Wortschart, abfallende schulische Leistungen, etc. präventiv

               verhindern


  2. Kinder mit Sprachbehinderungen:


  • Es liegen keine anderen Primärbehinderungen (eingeschränkte/s Kognition, Hörvermögen, etc. vor) oder


  • Mindestens zwei von vier Sprachebenen sind betroffen

       Ziel: Lernschwierigkeiten und Störverhalten entgegenwirken, Schriftspracherwerbsstörungen abwenden.



Quelle: K. Reber; W. Schönauer-Schneider (2022): Bausteine sprachheilpädagogischen Unterrichts. Verlag Reinhardt Ernst.

 

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