Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen


Es soll allen Menschen mit Behinderung auf der ganzen Welt gut gehen.

Deshalb haben verschiedene Länder eine Vereinbarung gemacht.

In schwerer Sprache heißt diese Vereinbarung:

„Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“.

In dieser Vereinbarung stehen die Rechte von Menschen mit Behinderung.

Jedes Land muss dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung diese Rechte bekommen.

Und, dass sie nicht schlechter als andere Menschen behandelt werden.


Die Vereinbarung gilt seit 2009 in Deutschland.


Für Schulen hat die Vereinbarung auch Folgen:

  • Schüler mit Behinderungen werden nicht nur an Förder·schulen unterrichtet.
  • Schüler können jede Schule besuchen.

Das Fach·wort hierfür heißt Inklusion. 


Im Hessischen Schul·gesetz steht:

  • alle Schüler werden erst einmal an der Grund·schule auf·genommen.
  • Wenn der Schüler einen sonder·pädagogischen Förder·schwer·punkt hat, gibt es zwei Wege:

           1.Den Besuch einer allgemeinen Schule.

              Das nennt man Inklusion.

           2.Oder den Besuch einer Förderschule.

             Das alles steht in §54 im Hessischen Schul·gesetz. 


Weitere wichtige Vorgaben zum Thema Inklusion stehen:

  • im Hessischen Schul·gesetz (§49-55) und in
  • in der „Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB)“


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